Online Scheidung

 

Das Internet ist in vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Sogar die Gerichte machen sich das Internet zunutze und die Zahl der "Online­verfahren" steigt.

 

Das Internet erleichtert dem Anwalt und seinem Mandanten die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung. Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Folgen der Trennung und Scheidung bereits einig sind, ist das Scheidungs­­verfahren ein rein formales Verfahren. Sie überlassen uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen, so dass wir für Sie den Scheidungs­antrag stellen und das Verfahren durchführen können. Der Scheidungs­antrag muss in Deutschland zwingend von einem zugelassenen Rechts­anwalt bei dem zuständigen Familien­gericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss jedoch nur der Ehepartner einen Rechts­anwalt beauftragen, der den Scheidungs­antrag stellt, so dass die Kosten für einen weiteren Rechts­anwalt eingespart werden können.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Formular auszufüllen, an uns abzusenden und das Scheidungs­verfahren kann beginnen.

 

Vorteile:

Durch dieses Verfahren können Zeit, Geld und Nerven gespart werden:

  • Sie müssen keine ausführlichen Erklärungen über die Gründe der Scheidung abgeben, sondern geben einfach nur an, seit wann Sie getrennt sind.
  • Sie können in aller Ruhe zu Hause das Scheidungsformular ausfüllen, ohne vorher nach einem Anwalt zu suchen und auf einen freien Termin zu warten. 
  • Sie haben am Ende unseres Formulares die Möglichkeit, persönliche Anmerkungen zu machen.
  • Das Onlinescheidungs­verfahren ist eine Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen: Nach Erhalt des von Ihnen ausgefüllten Formulares werde ich mich umgehend mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen. Kurzfristig wird der Scheidungsantrag formuliert. Sobald Sie Ihr Einverständnis erklären wird dieser beim zuständigen Familien­gericht eingereicht.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Rechts­anwalt benötigt, so dass das Honorar für den zweiten Anwalt entfällt.

Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen mit mir besprechen. Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht.

Durch dieses Verfahren haben Sie erhebliche Vorteile im Gegensatz zu dem üblichen Scheidungs­verfahren.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Scheidungs­formular auszufüllen und abzusenden und das Scheidungs­verfahren kann beginnen.

 

Nachteile:

Die Betreuung kann unpersönlicher sein, da zunächst der persönliche Kontakt fehlt. Grundsätzlich findet beim einem Scheidungsverfahren zunächst eine ausführliche Besprechung in meinen Kanzleiräumen statt, sodass wir uns kennenlernen können.  Bei der Scheidung online entfällt dieser erste Besprechungs­termin. In der Regel ist dieser auch nicht gewünscht, da ja gerade bei der Onlinescheidung bewusst die einfache und schnelle Beauftragung gewählt wird. 

Bei Fragen können Sie mich per

Telefon:  (0355) 75 36 77 40
Telefax:  (0355) 75 36 77 41
E-Mail: 

mail@kanzlei-frobel.de

erreichen. Ich rufe Sie auch gerne zurück. Ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.


Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Scheidungsformular auszufüllen und abzusenden und das Scheidungs­verfahren kann beginnen.